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   BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86   

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https://dejure.org/1986,6818
BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86 (https://dejure.org/1986,6818)
BFH, Entscheidung vom 26.11.1986 - IX R 64/86 (https://dejure.org/1986,6818)
BFH, Entscheidung vom 26. November 1986 - IX R 64/86 (https://dejure.org/1986,6818)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Fristversäumnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.01.1984 - I R 196/83

    Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines

    Auszug aus BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86
    Hierfür ist es unerläßlich, daß ein Fristenkontrollbuch (Fristenkalender) oder eine vergleichbare Einrichtung geführt wird (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZB 10/85

    Organisationspflicht des Anwalts - Fristwahrende Schriftsätze - Fristenkalender -

    Auszug aus BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86
    Für eine schuldlose Fristversäumnis reicht es nicht aus, daß die Akten der zuständigen Sachbearbeiterin innerhalb der Frist vorgelegt wurden; es mußte eine Kontrolle hinzukommen, daß die zur Fristwahrung notwendigen Maßnahmen auch tatsächlich ergriffen wurden (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1985 VI ZB 10/85, Versicherungsrecht 1985, 1184).
  • BFH, 20.07.1983 - II R 211/81

    Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86
    Die Wiedereinsetzung setzt in formeller Hinsicht voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll; glaubhaft gemacht werden können die geltend gemachten Tatsachen noch im Verfahren über den Antrag (§ 56 Abs. 2 FGO und BFH-Beschluß vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Hierzu und zur Führung eines Fristenkontrollbuchs überhaupt enthält das Wiedereinsetzungsvorbringen keinerlei Angaben (vgl. zu Darlegungsmängeln dieser Art auch die BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33, 34, und vom 20. November 1987 III R 208, 210-211/84, BFH/NV 1989, 370, 371) und befaßt sich statt dessen insoweit ausschließlich mit der Behandlung der Einschreibesendung an den Kläger im Postausgangsbuch.
  • BFH, 12.02.1997 - X B 297/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist

    Allenfalls die Glaubhaftmachung hätte nachgeholt werden können (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33; vom 24. Juli 1992 V R 39/86, BFH/NV 1993, 308, und vom 22. Dezember 1994 VII R 77/94, BFH/NV 1995, 801).
  • BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auch einen Auszug aus dem Fristenkontrollbuch hat der Prozeßbevollmächtigte nicht vorgelegt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33).
  • BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen sind die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33; vom 25. August 1987 IV R 41/87, BFH/NV 1988, 377; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. August 1984 9 B 10609/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 149).
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