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BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldloser Fristversäumnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 18.01.1984 - I R 196/83
Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines …
Auszug aus BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86
Hierfür ist es unerläßlich, daß ein Fristenkontrollbuch (Fristenkalender) oder eine vergleichbare Einrichtung geführt wird (BFH-Beschluß vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441). - BGH, 09.07.1985 - VI ZB 10/85
Organisationspflicht des Anwalts - Fristwahrende Schriftsätze - Fristenkalender - …
Auszug aus BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86
Für eine schuldlose Fristversäumnis reicht es nicht aus, daß die Akten der zuständigen Sachbearbeiterin innerhalb der Frist vorgelegt wurden; es mußte eine Kontrolle hinzukommen, daß die zur Fristwahrung notwendigen Maßnahmen auch tatsächlich ergriffen wurden (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1985 VI ZB 10/85, Versicherungsrecht 1985, 1184). - BFH, 20.07.1983 - II R 211/81
Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes - …
Auszug aus BFH, 26.11.1986 - IX R 64/86
Die Wiedereinsetzung setzt in formeller Hinsicht voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll; glaubhaft gemacht werden können die geltend gemachten Tatsachen noch im Verfahren über den Antrag (§ 56 Abs. 2 FGO und BFH-Beschluß vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681).
- BFH, 14.10.1998 - X R 87/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen
Zu den Fragen, wie das Fristenkontrollbuch geführt wird und ob die rechtlich geforderte Ausgangskontrolle im Büro seines Prozeßbevollmächtigten besteht, enthält das Wiedereinsetzungsvorbringen keinerlei Angaben (vgl. zu Darlegungsmängeln dieser Art auch die BFH-Entscheidungen vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33, 34;… vom 20. November 1987 III R 208, 210-211/84, BFH/NV 1989, 370, 371;… vom 14. Dezember 1994 X R 176/93, BFH/NV 1995, 798, unter 4.). - BFH, 25.04.1995 - VIII R 86/94
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Werden diese Urkunden dem Gericht nicht als präsente Beweismittel vorgelegt, fehlt es regelmäßig an der erforderlichen Glaubhaftmachung (…vgl. z. B. -- für Postausgangsbuch mit Absendevermerk -- BFH in BFH/NV 1987, 720;… Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110;… Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und -- für Eintragung im Fristenkontrollbuch -- in BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33;… in BFH/NV 1994, 644 a. E.;… in BFH/NV 1994, 813). - BFH, 23.12.2002 - IV B 9/02
Wiedereinsetzung; Beweiskraft eines Sendeprotokolls
Zur Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Übermittlung der Beschwerdebegründung hätte es im vorliegenden Fall der Vorlage einer Kopie des Fristenkontrollbuchs (BFH-Beschluss vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33) oder des Postausgangsbuchs (…Senatsbeschluss vom 17. September 1993 IV R 35/93, BFH/NV 1994, 328) und der eidesstattlichen Versicherung der Person bedurft, die mit der Übermittlung der Beschwerdebegründung befasst war (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1995 7 B 163/95, Betriebs-Berater 1996, 132).
- BFH, 19.01.1993 - X R 82/92
Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf …
Hierzu und zur Führung eines Fristenkontrollbuchs überhaupt enthält das Wiedereinsetzungsvorbringen keinerlei Angaben (vgl. zu Darlegungsmängeln dieser Art auch die BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33, 34, …und vom 20. November 1987 III R 208, 210-211/84, BFH/NV 1989, 370, 371) und befaßt sich statt dessen insoweit ausschließlich mit der Behandlung der Einschreibesendung an den Kläger im Postausgangsbuch. - BFH, 12.02.1997 - X B 297/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Rechtsmittelfrist
Allenfalls die Glaubhaftmachung hätte nachgeholt werden können (vgl. auch BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33;… vom 24. Juli 1992 V R 39/86, BFH/NV 1993, 308, …und vom 22. Dezember 1994 VII R 77/94, BFH/NV 1995, 801). - BFH, 26.11.1993 - VIII R 53/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auch einen Auszug aus dem Fristenkontrollbuch hat der Prozeßbevollmächtigte nicht vorgelegt (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33). - BFH, 28.12.1989 - VIII R 70/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist
Innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen sind die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681; vom 26. November 1986 IX R 64/86, BFH/NV 1988, 33;… vom 25. August 1987 IV R 41/87, BFH/NV 1988, 377; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 22. August 1984 9 B 10609/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1986, 149).